Flyer/Beitrag Dezember 2019

Informationen für Bürgerinnen und Bürger aus Lauenau und Feggendorf – 01.12.2019

Muss der Bürgerentscheid durchgeführt werden?

Die Bürgerinitiative pro VOLKSPARK bedankt sich herzlich bei allen Unterstützern des Bürgerbegehrens gegen Boulebahnen im Volkspark Lauenau.

Was ist ein BÜRGERBEGEHREN? Grundsätzlich haben die Einwohner einer Gemeinde nach §32 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid nach §33 NKomVG zu erwirken, wenn mind. 10% der Wähler dem zustimmen. Bei der dann durchzuführenden Wahl können Entscheidungen des Rates oder der Verwaltung mit einfacher Mehrheit im Sinne der Bürger aufgehoben werden. Das Ergebnis ist bindend.

Die Frage des Bürgerbegehrens muss eindeutig mit JA zu beantworten sein.

Unsere Frage lautet deshalb:

“Sind Sie dafür, dass im Volkspark Lauenau keine Boulebahnen und Gerätehaus errichtet werden?”

Das Bürgerbegehren hatten wir am Donnerstag, dem 24.10.2019, bei der Gemeinde angezeigt. Bereits am Freitag, dem 01.11.2019, waren 476 von 344 erforderlichen Unterschriften zusammen und wurden bei der Gemeinde eingereicht.

Mit Beschluss vom 21.11.2019 hat der Verwaltungsausschuss das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Es folgt nun der Bürgerentscheid. Alle Wähler der 5 Wahlbezirke von Lauenau und Feggendorf sind nun zur Abstimmung aufgerufen über die Frage:

“Sind Sie dafür, dass im Volkspark Lauenau keine Boulebahnen und Gerätehaus errichtet werden?”

Die Wahl findet an einem Sonntag innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit statt. Sie können auch per Briefwahl abstimmen.

Der Ablauf ist wie bei der Kommunalwahl: Wahlzettel, Wahlurnen, 4 Wahlhelfer in jedem Wahlbezirk – also ein ziemlicher Aufwand – und warum das alles?

Da eine kleine Gruppe um den Bouleclubgründer und SPD Ratsherrn Uwe Heilmann sich weigert im Sportpark zu boulen und unbedingt ins Grüne will, weil es: „…im Sportpark so hässlich ist“*. Der Sportpark ist also für das gemeine Volk gut genug, aber nicht für die Mitglieder des Bouleclubs. Die Clubmitglieder möchten in schöner Umgebung unter sich bleiben, abends mit Beleuchtung.

*) Zitat: Chr. Kowalkowski ehem. SPD Ratsfrau in der öffentlichen Bauausschusssitzung am 15.10.2019

Soweit muss es aber nicht kommen. In der Mitteilung der Verwaltung über die Zulässigkeit heißt es weiter: „Es ist daher ein Bürgerentscheid durchzuführen, soweit der Rat des Flecken Lauenau dieses Verfahren nicht durch Herbeiführung eines Beschlusses im Sinne des Bürgerbegehrens abwendet.“

Wie Sven Janisch gegenüber dem Schaumburger Wochenblatt (30.11./1.12.2019, Seite 13) erklärte, sucht er nun einen alternativen Platz außerhalb des Volksparks und des Sportparks für die Boulearena. „Wir stehen im Wort, Ersatz für den bisherigen Bouleplatz zu finden“. Fragt sich: Bei wem er im Wort steht und wer ist „wir“? In welcher Funktion spricht Herr Janisch hier, als Kassenwart des Bouleclubs oder als Lauenaus Gemeindedirektor, als Fachbereichsleiter der Samtgemeinde Rodenberg oder als SPD-Vorsitzender der Samtgemeinde? Als Verwaltungsbeamter würde er damit dem Bau einer Boulearena den gleichen Stellenwert wie Kindergärten, Schulen und Straßenbau zuschreiben, aus Steuern finanzierte öffentliche Aufgaben. Auf eine Freizeiteinrichtung, die nur von einem kleinen Kreis einiger weniger SPD-Mitglieder und deren Anhang genutzt wird, kann dies unmöglich zutreffen.

Um diese, eigentlich ganz nebensächliche Angelegenheit endgültig zu beenden, bleibt zu hoffen, dass nun auch bei einigen Politikern die Vernunft zurückkehrt.

Die Zustimmung für einen grünen Volkspark ohne Boulebahnen geht quer durch alle Parteien und zeigt: Es ist keine Frage der politischen Einstellung, sondern eine der Vernunft. Nun schlägt die Stunde der Bürger! Kommen Sie zur

öffentlichen Ratssitzung
am Montag, dem 9.12.2019,
um 19.00 Uhr
ins Bürgerhaus Lauenau.

Hier entscheidet sich, ob der Rat im Sinne der Bürger entscheidet oder der Bürgerentscheid erfolgen muss.


Zur Erinnerung:

So idyllisch war der Volkspark einmal, eine Ruhezone mit Sträuchern und Büschen, Lebensraum für zahlreiche Singvögel.

Im Sommer konnte man dort dem Gesang der Nachtigallen lauschen.

Einst ein idyllischer Volkspark

Halbwahrheiten und Desinformationen

Zur Richtigstellung der im Umlauf befindlichen Halbwahrheiten und Desinformationen folgt hier der tatsächliche Ablauf der Ereignisse:

In der öffentlichen Bauausschusssitzung am 9.5.2019 beantragte der Bouleclub den Bau einer 500 m² großen Bouleanlage mit 100 m² Clubheim im Volkspark nach Plänen von Egbert Gelfert. Die SPD-Fraktion beantragte dazu eine Straßenbeleuchtung mit 6 Laternen.

Zur Vergrößerung auf das jeweilige Dokument klicken:

Der Gemeindedirektor Sven Janisch erklärte auf Nachfrage:

  1. Die Zustimmung des Anliegers Bernhard Arnold liegt vor.
  2. Die Flächen zwischen Carl-Parisius-Weg und dem Gebäude des Herrn Arnold, auf denen der Parkplatz für den Bouleplatz vorgesehen ist und der Weg an dem die Straßenlaternen geplant sind, sind Gemeindeeigentum.
  3. Eine Baugenehmigung ist für den Bau nicht erforderlich.

Wie sich schnell herausstellte,

  1. wurde Bernhard Arnold gar nicht gefragt,
  2. gehört der Weg als Zufahrt zum Schloss Münchhausen, die Flächen am Gebäude gehören zum Grundstück des Herrn Arnold und
  3. ist eine Baugenehmigung incl. naturschutzrechtlicher Prüfung nach Auskunft des Bauordnungsamtes des Landkreises Schaumburg ab 50 m² zwingend erforderlich.

Rat und Bürger wurden also belogen. Der Ratsbeschluss war unter falschen Voraussetzungen gefasst worden. Die Ratsfrauen Nicole Bruns CDU, Nicole Wehner WgLF und Rosita Vollmer Die Grünen beantragten am 10.6.2019: „Die Ausführung des Beschlusses zur Errichtung einer Bouleanlage gemäß Antrag des Bouleclubs Lauenau aus dem Verwaltungsausschuss vom 22.5.2019 zu stoppen […] zurück in den zuständigen Fachausschuss zu verweisen und unter Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger erneut zu diskutieren.“

Da dieser Antrag folgenlos blieb, gründete sich pro VOLKSPARK. Die zunächst als Stimmungsbild gesammelten 665 Unterschriften gegen einen Bouleplatz im Volkspark sprachen für sich. Statt jedoch darauf einzugehen, wurde das Clubheim einfach zur öffentlichen Toilette umbenannt, am 15.10.2019 erneut im Bauausschuss zur Abstimmung gebracht und gegen den Protest der Bürger mit der Einstimmenmehrheit der SPD durchgewinkt.

Der Bürgerprotest hatte jedoch Wirkung, denn dieser Beschluss wurde vom Verwaltungsausschuss am 16.10.2019 nicht umgesetzt. Stattdessen gab man einen Bouleplatz von ca. 280 m² wie aktuell am Bürgerhaus in Auftrag.

Gegen diesen den Bürgerwillen ignorierenden Beschluss war nur noch das Bürgerbegehren möglich, das wir dann am 24.10.2019 angezeigt haben. Aber schon am Montag, dem 28.10.2019, maßen Mitarbeiter der beauftragten Firma im Volkspark nach Anweisung des Bouleclubgründers und SPD Ratsherrn Uwe Heilmann die Fläche neben der Süntelbuche ein. Obwohl keine Baugenehmigung beantragt war, sollten ganz schnell vollendete Tatsachen geschaffen werden. Klärung brachte erst ein Anruf beim Niedersächsischen Innenministerium.

Der Volkspark braucht ein Gestaltungskonzept!

Wahllose Pflanzungen einzelner Bäumchen, das Aufstellen von Trimm-Geräten für Senioren, Fußballtore oder ein Wasserspielplatz sind da keine Lösung.

Der Volkspark ist eine historische Anlage und neben den privaten Schlossgärten von Münchhausen und ehem. von Meysenbug die einzige öffentliche Grünanlage in Lauenau. Einst als Garten des Amtshauses angelegt, wurde er vom Lauenauer Oberförster Schulze nach 1875 mit zahlreichen Bäumen zum Park gestaltet. In dieser grünen Oase am Ortsrand steht unser Naturdenkmal: Die weltweit älteste Süntelbuche.

2012 erfolgte im Zusammenhang mit dem Bau der Wohnanlage am Schloss der von der Verwaltung als „Pflegemaßnahme“ bezeichnete Kahlschlag. Die Hecken und das Buschwerk wurden vollständig gerodet. Die wenigen verbliebenen Solitärbäume wurden ihrer schützenden Umgebung beraubt und die zwei großen Nussbäume im Zentrum gefällt.

Was blieb, war eine leere Rasenfläche, die nun wieder gestaltet werden muss, artenreich mit vielfältiger Natur als Volkspark für alle Lauenauer Bürger.

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