Leserbrief zum Artikel vom 04.12.2019: „Entscheid über den Bouleplatz“
Schaumburger Nachrichten – gedruckt 09.12.2019

Voller Erfolg –
vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid

In dem Artikel steht: „Die Bürgerinitiative (BI) Pro Volkspark …berichtete dieser Zeitung von ihrem Teilerfolg.“ Das Bürgerbegehren war jedoch ein voller Erfolg, da wir innerhalb weniger Tage 476 von 344 erforderlichen Unterschriften bei der Gemeinde einreichen konnten. Der Verwaltungsausschuss musste deshalb die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Daraus ergibt sich nun als Konsequenz, dass ein Bürgerentscheid herbeizuführen ist, „soweit der Rat des Flecken Lauenau dieses Verfahren nicht durch Herbeiführung eines Beschlusses im Sinne des Bürgerbegehrens abwendet.“ So steht es im Schreiben des Gemeindedirektors an die BI.

Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist dazu im § 33 Folgendes zu lesen: „…Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der nach § 48 Wahlberechtigten beträgt; § 32 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend. Bei Stimmengleichheit ist das Bürgerbegehren abgelehnt.“ Es sind also mindestens 688 Ja-Stimmen notwendig, um den Bürgerentscheid erfolgreich zu realisieren.

Dieter Meimbresse
Lauenau