Pressemitteilung – 01.11.2019

Bürgerbegehren angezeigt – Zustimmung ist positiv

Am Donnerstag, dem 24.10.2019 hatten wir das Bürgerbegehren angezeigt. Bereits einer Woche sind die dafür erforderlichen Stimmen und noch viele mehr zusammengekommen und in der Gemeinde mit dem Antrag auf Durchführung des Bürgerentscheids gem. § 33 NKomVG abgegeben.

476 Bürger haben sich gegen einen Bouleplatz im Volkspark entschieden. Damit sind fast 40% mehr als die erforderlichen 344 Stimmen zusammengekommen. Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Mitstreitern dafür bedanken.

Wie sich beim Sammeln der Stimmen zeigte, geht die Ablehnung eines Bouleplatzes im Volkspark durch die ganze Bevölkerung und liefert auch einen Querschnitt der Lauenauer Parteienlandschaft. Das zeigt: Es ist keine Frage der politischen Einstellung, sondern eine der Vernunft.

Die Einreichung der Unterschriftenlisten hat entgegen der Behauptung des Gemeindedirektors und Kassenwarts des Bouleclubs Sven Janisch nach § 32 Abs. 7 NKomVG aufschiebende Wirkung bis zum Bürgerentscheid.

Der Auftrag zur Errichtung des Bouleplatzes wurde gleich am Tag nach der Bauausschusssitzung im Verwaltungsausschuss vergeben und schon am folgenden Montag, dem 28.10. maßen Mitarbeiter der beauftragten Firma Wibo Service im Volkspark nach Anweisung des Ratsherrn und Bouleclubgründers Uwe Heilmann die Fläche ein. Es sollen hier also ganz schnell vollendete Tatsachen geschaffen werden, obwohl weder die erforderliche Baugenehmigung beantragt wurde, noch eine naturschutzrechtliche Prüfung erfolgt ist. Die mögliche Gefährdung von Lauenaus Wahrzeichen, der Süntelbuche wird also billigend in Kauf genommen. Man befürchtet wohl, dass, wenn „alles nach Vorschrift“ liefe, wie Sven Janisch der SN gegenüber versicherte, die Sache gar nicht genehmigt würde.

Wenn nun trotzdem gebaut wird, ist das widerrechtlich!

Natürlich kommen durch den Bürgerentscheid auf die Gemeinde Kosten zu. Da der Auftrag bereits erteilt ist, hat auch die beauftragte Baufirma bei Nichtdurchführung Anspruch auf Schadensersatz.

Was spricht also dagegen, wenn der Bouleclub, und nur um den geht es hier, seine Ratsmehrheit nutzt und dem Bürgerbegehren nach § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG entspricht, das Angebot des Sportvereins Victoria annimmt und die Bouleflächen in den Sportpark verlegt. Damit wäre allen gedient: Dem Volkspark als öffentlicher Grünfläche, der Gemeindekasse, den Boulespielern und die Baufirma kann dort ihren Auftrag ausführen. Die perfekte Win-win-Situation.

Bürgerinitiative pro VOLKSPARK

Sabine Titze-Dölz, Gudrun Rettky und Karl-Heinz Strecker