Wir wollten keine Lampen im Volkspark!
Wie berichtet, waren die Lampen im Volkspark das „trojanische Pferd“, mit dem auf Kosten der Allgemeinheit schon mal Elt-Anschlüsse für das von der SPD geplante Heim des Boule-Clubs verlegt werden sollten.
Dagegen haben wir und hunderte von Bürgern protestiert. Wegen dieses erfolgreichen Bürgerbegehrens musste die SPD am 9.12.2019 ihren Antrag auf Errichtung eines Bouleplatzes im Volkspark zurücknehmen. Soweit so gut! Leider waren die Lampen nicht formaler Teil des Bürgerbegehrens, sodass die SPD mit ihrer 1-Stimmen-Mehrheit sich doch noch die völlig unnötige Lampenparade im Volkspark genehmigte.
Die Firma Arnold Classics hatte wie jedes Jahr den Antrag auf Ausstellung von Oldtimern im Volkspark anlässlich der Saisoneröffnung gestellt. Das wäre nun das 4. Jahr in Folge, aber diesmal kam es in der Ausschusssitzung am 3. März 2020 seitens der SPD und der CDU Ratsfrau Nicole Bruns zu schweren Bedenken und Einwänden gegen das Event: „Es könnte doch sein, dass …“. Also wurde die Genehmigung von der Bescheinigung der Unbedenklichkeit durch die Naturschutz- und die Wasserbehörde des Landkreises abhängig gemacht. Wohlbemerkt, es wurde die nur wenige Stunden dauernde Ausstellung von Oldtimern im Volkspark beantragt, wie das schon mehrfach genehmigt war. Doch plötzlich geht davon eine derartige Gefahr für Natur und Umwelt aus, dass man das Risiko unmöglich alleine tragen kann.
Ein Graben durch das Wurzelwerk der Süntelbuche
Gleichzeitig sollen im Volkspark 6 Lampen installiert werden. Jede Lampe braucht ein eigenes Betonfundament und Anschlüsse müssen frostsicher verlegt werden. Dazu muss ein 80 – 100 cm tiefer Graben längs bzw. durch das Wurzelwerk der Süntelbuche ausgehoben werden. Und ein solch massiver Eingriff ist im Gegensatz zur zeitlich begrenzten Aufstellung einiger Oldtimer unbedenklich? Das Gegenteil ist der Fall. Entweder hat man hier die erheblichen Risiken für die Süntelbuche gar nicht bedacht oder bewusst ignoriert. Da man weiß, dass die untere Naturschutzbehörde eine derartige Schädigung des Naturdenkmals gar nicht genehmigen kann.